Für Neupatienten findet eine Erstuntersuchung statt.
Drucken Sie sich bitte diesen Aufnahmebogen aus und bringen ihn ausgefüllt zu Ihrer Erstuntersuchung mit !
Falls vorhanden, bringen Sie auch Ihre vorherigen ärztlichen Befunde, Röntgen-Bilder, MRT-Bilder, Laboruntersuchungen etc. mit !

1. Aufnahme der Krankengeschichte
Ihre Krankengeschichte wird aufgenommen und eventuell bereits vorhandenes Datenmaterial wie auch bestehende Patientenakten werden ausgewertet, um ein möglichst genaues Bild zu bekommen und um sicher zu gehen, ob und inwiefern ich Ihnen helfen kann.


2. Erste körperliche Untersuchung
Sie bekommen Ihre erste körperliche Untersuchung. Indem Sie manuell untersucht werden, ist es möglich, Störungen in der Funktion Ihres Körpers zu entdecken, die durch statische bildgebende Verfahren wie Röntgen, CT oder MRT nicht in der Form zu erfassen sind.

3. Persönliches Beratungsgespräch
In einem ausführlichen Beratungsgespräch wird Ihnen in verständlichster Form auf Basis Ihrer Befunde erklärt, ob und wie die Behandlung zum gewünschten Ziel führen kann.

In der Regel nehme ich mir hierfür ca. 40 min Zeit.



Folgetermine unterliegen keinem starren Zeitmodel !

Es sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie keine Behandlungsdauer kaufen, wie z.B. in der Physiotherapie, sondern qualitativ hochwertige Therapien.
Ich arbeiten zielorientiert, nicht zeitorientiert.
  • Aus Gründen der Nachhaltigkeit begrüße ich es, wenn jeder Patient sein eigenes Handtuch als Unterlage mitbringt.
Die Abrechnung aller Untersuchungs- und Behandlungskosten erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), soweit die Leistungen in diesem Verzeichnis aufgeführt sind.
Wenn Sie privat versichert sind oder über eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung verfügen, werden die Kosten für eine chiropraktische Behandlung im Rahmen der vereinbarten Leistungen erstattet. Außerdem erfolgt eine Übernahme der Behandlungskosten bei Beamten durch die Beihilfe und bei Polizeibeamten durch die Heilfürsorge. Je nach Vertragsverhältnis werden die entstehenden Kosten möglicherweise jedoch nicht oder nur teilweise übernommen. Bitte informieren Sie sich dahingehend bei Ihrer Krankenversicherung bzw. dem zuständigen Ansprechpartner.
Von den gesetzlichen Krankenversicherungen werden heilpraktische Behandlungen in der Regel nicht erstattet. Über mögliche Ausnahmeregelungen sprechen Sie bitte mit Ihrer Krankenversicherung. Allerdings können Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung die Kosten einer Behandlung beim Heilpraktiker im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen
Die in meiner Praxis angewendeten Techniken zeichnen sich durch einen sanften Impuls mit kurzer, genau dosierter Bewegungsamplitude aus. Dies geschieht innerhalb des normalen Bewegungsausmaßes eines Gelenkes. Hierbei werden das Gelenk , die sichernden Bänder und Muskeln in der Regel nicht überdehnt.
Außerdem sind die menschlichen Bänder organische Strukturen, die durch Bewegung stimuliert werden. Um natürlich zu funktionieren, ist Bewegung sogar erforderlich.
Wie jede Behandlung birgt auch die Chiropraktik, wenn sie nicht korrekt ausgeführt wird, einige Risiken.
Um diese Risiken zu minimieren , nutzen ich die Erstuntersuchung mit einer ausführlichen Befundaufnahme.
Natürlich sollten Sie immer darauf achten, dass die von Ihnen ausgewählte Praxis und der Behandler regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teilnehmen.
Ein hoher Qualitätsstandard der von mir angebotenen Therapien ist für mich eine Selbstverständlichkeit!
Regelmäßige Fachfortbildungen bringen mich stets auf den neuesten Stand.